Garantie
Garantiebestimmungen
1. Garantieumfang
Gemäss Schweizer Recht gewährt die Findoak GmbH auf alle Neufahrzeuge ab Auslieferungs- oder Abholungsdatum eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten . Diese Gewährleistung umfasst ausschliesslich:
- Herstellungsfehler und Materialmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen.
- Defekte im Motor, der Steuerung und den elektronischen Kernsystemen (bei normalem Gebrauch).
- Strukturelle Mängel am Rahmen oder an der Schwinge.
2. Batteriegarantie
Lithium-Ionen-Akkus sind chemische Komponenten, die mit der Zeit und durch Gebrauch naturgemäss an Kapazität verlieren. Der Akku ist 24 Monate lang gegen Totalausfall oder Herstellungsfehler abgedeckt. Eine allmähliche Verringerung der maximalen Reichweite oder Kapazität (Akkualterung) ist jedoch eine normale Eigenschaft dieser Technologie und gilt nicht als Garantiefall.
3. Was NICHT abgedeckt ist (Ausschlüsse)
Hochleistungs-Elektrofahrzeuge werden extremen Belastungen ausgesetzt. Folgende Fahrzeuge sind ausdrücklich vom Garantieanspruch ausgeschlossen:
- Normaler Verschleiss: Verschleissteile, die sich durch den Gebrauch abnutzen. Dazu gehören unter anderem: Bremsbeläge, Bremsscheiben, Ketten, Ritzel, Griffe, Dichtungen der Federung, Reifen, Schläuche und das Standardventil an beiden Reifen.
- Wasserschaden: Schäden, die durch vollständiges Untertauchen des Fahrzeugs oder durch Reinigung mit einem Hochdruckreiniger entstehen (wodurch Wasser in empfindliche Elektronik und Lager eindringen kann).
- Unfallschäden: Verbogene Gabeln, gerissene Kunststoffteile oder gebrochene Hebel als Folge von Stürzen, Umfällen oder rücksichtsloser Fahrweise.
- Unsachgemässe Wartung: Ausfälle, die auf die Vernachlässigung der üblichen mechanischen Wartung zurückzuführen sind (z. B. das Ignorieren lockerer Speichen, das Fahren mit falscher Kettenspannung oder das Versäumnis, Bauteile zu schmieren).
4. Die „Tuning“-Klausel (die zum Erlöschen der Garantie führt)
Wir verstehen den Wunsch nach maximaler Leistung, doch unautorisierte Modifikationen belasten Motor, Steuerung und Akku extrem. Ihre Garantie erlischt sofort, wenn:
- Die elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzer werden entfernt oder umgangen (z. B. durch Durchtrennen des Drosseldrahts bei homologierten L1e/L3e-Modellen).
- Es werden Batterien, Steuerungen oder Motoren aus dem Zubehörhandel eingebaut.
- Die Kern-Firmware des Fahrzeugs wird neu aufgespielt oder verändert.
5. So reichen Sie einen Garantieanspruch ein.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Fahrrad einen Garantiefall aufweist, befolgen Sie bitte diese Schritte, damit unsere Mechaniker Sie schnell wieder fahrbereit machen können:
- Dokumentieren Sie das Problem: Machen Sie klare Fotos oder ein kurzes Video, das den Defekt oder den Fehlercode zeigt.
- E-Mail-Support: Senden Sie eine E-Mail an support@findoak.ch mit Ihrer Bestellnummer, einer Beschreibung des Problems und Ihrer Dokumentation.
- Bewertung: Unser technisches Team wird Ihren Antrag innerhalb von 24 bis 48 Stunden prüfen. Viele elektronische Probleme können per Fernwartung diagnostiziert und behoben werden.
- Lösung: Sollte eine Reparatur erforderlich sein, bitten wir Sie, das Fahrzeug in unsere Werkstatt in Uzwil zu bringen. Findoak behält sich das Recht vor, den Mangel zu beheben, ein Ersatzteil zu liefern oder (in seltenen Fällen) nach eigenem Ermessen ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
Hinweis: Der Kunde ist für den sicheren Transport des Fahrzeugs zu und von unserer Werkstatt in Uzwil zum Zwecke der Garantieleistung verantwortlich.