Homologation

Homologation & Strassenzulassung (MFK)

Die Einhaltung der Schweizer Verkehrsregeln für Elektromotorräder muss nicht kompliziert sein. Bei Findoak erhalten Sie mit dem Kauf Ihres strassenzugelassenen Motorrads alle notwendigen Unterlagen, sodass Sie sofort Ihr Kennzeichen erhalten und losfahren können.

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Registrierung und zum Fahren Ihres Sur-Ron in der Schweiz.


1. Fahrzeugkategorien und Führerscheine

Je nach gewähltem Modell fällt Ihr Fahrrad in eine von zwei offiziellen strassenzugelassenen Schweizer Kategorien oder ist ausschliesslich für den Geländeeinsatz bestimmt.

Kategorie L1e (Gelbes Kennzeichen)

  • Modelle: Sur-Ron Light Bee L1e
  • Höchstgeschwindigkeit: Elektronisch auf 45 km/h begrenzt.
  • Erforderliche Fahrerlaubnis: Führerschein Klasse AM (verfügbar ab 15 Jahren) oder ein regulärer Pkw-Führerschein (Klasse B).
  • Regeln: Sie müssen Radwege benutzen, wo dies vorgeschrieben ist, und Sie sind von der Autobahnvignette ausgenommen.

Kategorie L3e / 11kW (Weisses Kennzeichen)

  • Modelle: Sur-Ron Ultra Bee
  • Höchstgeschwindigkeit: Bis zu 90 km/h (entspricht einem 125-cc-Motorrad).
  • Führerschein erforderlich: Kategorie A1 (verfügbar ab 16 Jahren).
  • Regeln: Es gelten die üblichen Motorradverkehrsregeln. Sie dürfen auf Autobahnen fahren (Vignette erforderlich), Radwege sind nicht erlaubt.

Geländemodelle (ohne Kennzeichen)

  • Modelle: Light Bee X, Hyper Bee
  • Lizenz erforderlich: Keine.
  • Regeln: Diese Modelle werden ohne Spiegel, Blinker oder Konformitätsbescheinigung (COC) geliefert. Sie können nicht beim MFK zugelassen werden. Die Nutzung ist ausschliesslich auf Privatgelände, Motocross-Strecken oder ausgewiesenen Offroad-Parks gestattet.

2. Der Registrierungsprozess (So erhalten Sie Ihr Kennzeichen)

Wenn Sie bei Findoak ein strassenzugelassenes Motorrad (L1e oder L3e) kaufen, übernehmen wir für Sie die komplexen Importformalitäten. Hier ist der einfache 3-Schritte-Prozess zur Kennzeichenbeantragung:

  1. Wir stellen die Dokumente bereit: Bei Lieferung oder Abholung vor Ort in Uzwil händigen wir Ihnen das Original-Konformitätszertifikat (COC) und das abgestempelte Schweizer Zollformular (Formular 13.20 A) aus.
  2. Versicherungsschutz erhalten: Wenden Sie sich mit den Angaben aus Formular 13.20 A an Ihren Versicherer, um Ihren elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) zu aktivieren.
  3. Gehen Sie zum Strassenverkehrsamt: Bringen Sie die Konformitätsbescheinigung (COC) und das Formular 13.20 A zu Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt. Da es sich um ein brandneues Fahrzeug mit den von Findoak bereitgestellten Papieren handelt, müssen Sie das Motorrad keinem Prüfer vorführen. Sie erhalten Ihr Kennzeichen direkt am Schalter.

3. Änderungen und Einhaltung

Ihr strassenzugelassenes Fahrzeug wird genau so homologiert, wie es unsere Werkstatt verlässt. Optische Anpassungen (wie Aufkleber oder der Austausch von Kunststoffteilen) sind in der Regel unproblematisch, Modifikationen am Antriebsstrang oder der Sicherheitsausrüstung können jedoch zum Verlust der Zulassung führen.

  • Tuning: Das Entfernen elektronischer Geschwindigkeitsbegrenzer, das Durchtrennen von Drosselkabeln oder der Einbau von Nachrüst-Steuergeräten führt sofort zum Verlust der Strassenzulassung und des Versicherungsschutzes.
  • Reifen & Felgen: Sie dürfen zwischen Strassenreifen und Geländereifen wechseln, sofern diese die Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsangaben Ihrer Konformitätsbescheinigung (COC) erfüllen. Bitte beachten Sie, dass alle von Findoak homologierten Radsätze zwingend über ein Ventil pro Reifen verfügen, um die korrekte Reifendruckregulierung und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
  • Spiegel und Blinker: Diese müssen auf öffentlichen Strassen jederzeit sicher befestigt und voll funktionsfähig sein.