Nutzungsbedingungen (AGB)

Version: Februar 2026

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen im Online-Shop der Findoak GmbH (nachfolgend „Findoak“, „wir“ oder „uns“). Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

2. Vertragsabschluss & Vorbestellungen

Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Findoak eine ausdrückliche Bestellbestätigung oder Versandbestätigung per E-Mail versendet.

Vorbestellungen und Anzahlungen: Für Fahrzeuge mit dem Vermerk „Vorbestellung“ ist eine Anzahlung von CHF 500 erforderlich, um Ihre Reservierung zu sichern. Diese Anzahlung von CHF 500 ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen vor der endgültigen Versandvorbereitung vollständig rückerstattbar . Sobald Ihr Fahrzeug versandbereit ist, erhalten Sie von Findoak eine Zahlungsaufforderung für den Restbetrag. Sollten Sie vor der Zahlung des Restbetrags stornieren, wird die Anzahlung von CHF 500 vollständig über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet, und das Fahrzeug wird dem nächsten Kunden auf der Warteliste zugeteilt. Mit der vollständigen Zahlung und der Übergabe des Fahrzeugs zur Auslieferung ist der Verkauf abgeschlossen.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) von 8,1 % sowie gegebenenfalls anfallende Recyclinggebühren (vRG). Findoak behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern; es gilt jedoch der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Restbetrag für vorbestellte Fahrzeuge ist vor Lieferung oder Übergabe vollständig zu entrichten.

4. Lieferung und Übergang des Risikos

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Die im Shop angegebenen Lieferzeiten sind Schätzungen. Im Falle von Lieferverzögerungen aufgrund globaler Lieferkettenlogistik wird der Kunde umgehend informiert. Gemäss Schweizer Recht (Art. 185 OR) gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder bei physischer Übergabe im Rahmen der Abholung in unserem Lager in Uzwil auf den Kunden über.

5. Rückgaberecht (Kein Widerrufsrecht)

Gemäss Schweizer Recht besteht für Online-Käufe nach Versand der Ware kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Aufgrund der Beschaffenheit und des Wertverlusts von Kraftfahrzeugen gelten alle Verkäufe mit der Lieferung oder Abholung als endgültig. Rückgaben oder Umtausch sind nur in Ausnahmefällen und nach gegenseitiger Vereinbarung möglich, ausschliesslich für Fahrzeuge mit exakt 0 Kilometern Laufleistung, in Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren. Die Kosten für den genehmigten Rückversand trägt der Käufer.

6. Garantie (Gewährleistung)

Findoak gewährt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferdatum für Material- und Herstellungsfehler. Findoak behält sich das Recht vor, den Mangel nach eigenem Ermessen zu beheben, ein Ersatzteil zu liefern oder ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Von der Gewährleistung sind ausdrücklich folgende Fälle ausgeschlossen:

  • Normaler Verschleiss (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Reifen, Bremsbeläge, Ketten, Ritzel, Griffe und das eine Ventil an beiden Reifen).
  • Natürliche Abnahme der Lithium-Ionen-Batteriekapazität im Laufe der Zeit.
  • Schäden, die durch unsachgemässe Wartung, Verwendung von Hochdruckreinigern oder Unfälle verursacht wurden.
  • Jedes Fahrzeug, das mechanisch oder elektronisch verändert wurde (z. B. durch Tuning, Entfernen von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Durchtrennen des Drosseldrahts).

7. Haftung und Strassenverkehrszulassung

Findoak übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung der Fahrzeuge entstehen. Der Kunde bestätigt, dass „Offroad“-Modelle (z. B. Light Bee X, Ultra Bee R) keine Strassenzulassung besitzen und nicht auf öffentlichen Strassen oder Radwegen in der Schweiz betrieben werden dürfen. Die Modifizierung zugelassener Modelle (L1e/L3e) zur Geschwindigkeitssteigerung führt zum Verlust der Strassenzulassung und des Versicherungsschutzes. Findoak haftet nicht für Bussgelder, Beschlagnahmungen oder Schäden, die durch illegalen Betrieb entstehen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Findoak und dem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Findoak (Uzwil, Kanton St. Gallen), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.